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GUT GEFRAGT gGmbH

Nachricht

Menschen mit Behinderung sind Kunden und Kundinnen

Kunden und Kundinnen haben Rechte.
Sie haben zum Beispiel das Recht:

  • Angebote frei zu wählen.
  • Informationen zu Angeboten zu bekommen.
  • Hilfe und Unterstützung zu bekommen.
  • Nein zu Angeboten zu sagen.

Diese Rechte haben auch Menschen mit Behinderung
in ihren Wohn-Angeboten und Werkstätten.
Deshalb sagt GUT GEFRAGT:
Menschen mit Behinderung sind Kunden und Kundinnen.

GUT GEFRAGT spricht mit Hochschule

GUT GEFRAGT hat das einer großen Hochschule in Hamburg erklärt.
Sie heißt Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
Dort gibt es Studenten und Studentinnen,
die Soziale Arbeit studieren.
Diese Studenten und Studentinnen wollen wissen:
Warum sagen wir zu Menschen mit Behinderung
Kunden und Kundinnen?

Die Lehrerin der Studenten und Studentinnen
hat am 3. Dezember 2021 GUT GEFRAGT besucht.
Sie heißt Marlene-Anne Dettmann.
Sie hat mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Behinderung gesprochen.

Menschen mit Behinderung lernen
durch die Befragungen von GUT GEFRAGT

Ninja Junge ist eine Mitarbeiterin bei GUT GEFRAGT.
Sie macht Befragungen in Wohn-Angeboten und Werkstätten
für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung geben Auskunft über ihr Angebot.
Sie denken auch über ihr Angebot nach:

  • Wie ist die Unterstützung in meinem Angebot?
  • Wie ist mein Leben in meinem Angebot?
  • Was kann ich dort tun und
    was kann ich nicht tun?
  • Bin ich zufrieden damit?
  • Will ich etwas verändern?
  • Wie kann ich etwas verändern?
  • Will ich lieber ein anderes Angebot nutzen?

Ninja Junge sagt:
„Bei den Befragungen lernen Menschen mit Behinderung:
Sie sind Kunde oder Kundin.
Sie haben Rechte.
Sie dürfen diese Rechte nutzen.“

Kunden und Kundinnen haben viele Rechte

Das ist wie beim Bäcker.
Beim Bäcker können die Kunden und Kundinnen:

  • Angebote vergleichen.
  • auswählen, was sie gern mögen.
  • Fragen zum Angebot stellen.
  • ihre Wünsche sagen.
  • sich beschweren, wenn etwas schlecht ist.
  • sich beschweren, wenn sie etwas nicht bekommen.

Diese Rechte haben auch die Kunden und Kundinnen
von Angeboten für Menschen mit Behinderung.
GUT GEFRAGT ist wichtig:

  • Menschen mit Behinderung kennen ihre Rechte
    als Kunden und Kundinnen.
  • Menschen mit Behinderung nutzen diese Rechte.

Das haben unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen genau erklärt.

Informationen zum Hören

Die Lehrerin von der Hochschule hat das Gespräch aufgenommen.
Die Hochschule will daraus einen Podcast machen.
Ein Podcast sind Informationen zum Hören.
Die Studenten und Studentinnen können die Informationen anhören,
wann sie es möchten.
Zum Beispiel am Computer oder mit dem Smart-Phone.

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