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GUT GEFRAGT gGmbH

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Fachaustausch mit der HAW

Wer Kundin oder Kunde ist, hat Rechte. Deshalb ist GUT GEFRAGT die Verwendung dieses Begriffs besonders wichtig, wenn es um Menschen mit Behinderung geht, die Assistenz-Angebote nutzen. Sie sind nicht nur Empfänger von Assistenz-Leistungen, sie können als Kund:innen selbstbestimmt und frei Angebote auswählen und deren Erfüllung einfordern. Das Thema beschäftigt auch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg. Für ihr Seminar „Ökonomie sozialer Arbeit“hat Prof. Dr. Marlene-Anne Dettmann bei uns einen Podcast aufgenommen.

Bereits im Sommer bei einer Präsentation von GUT GEFRAGT-Fachleuten in einem Online-Seminar der HAW fiel beim Diskutieren auf: Studierende und Lehrkräfte an der HAW verwenden den Begriff Adressat:in für Menschen, die soziale Dienstleistungen in Anspruch nehmen. GUT GEFRAGT spricht dagegen von Kund:innen. Warum? Dr. Dettmann ist der Sache auf den Grund gegangen. Am 3. Dezember traf sie sich zu einer Gesprächsrunde mit 4 unserer Evaluator:innen, einem Auszubildenden und unserer Ausbildungsleiterin.

Kund:innen-Dienstleister-Verhältnis klar machen

„Mit unseren Evaluationen machen wir Menschen mit Behinderung oft erst klar: Sie sind Kundinnen und Kunden von Dienstleistern. Damit haben sie Rechte, die sie einfordern dürfen“, berichtet Ninja Junge von ihren Erfahrungen. Als Evaluatorin von GUT GEFRAGT befragt sie regelmäßig Menschen mit Behinderung zur Qualität ihres Assistenz-Angebotes. Die verschiedenen Qualitätsaspekte, die dabei beleuchtet werden, regen die Befragten an, näher über das von ihnen genutzte soziale Angebot und dessen Ausgestaltung nachzudenken. Der nächste Schritt kann dann zum Beispiel sein, aktiv mitzugestalten oder nach bestimmten Leistungen zu fragen.

Damit ein echtes Kunden-Dienstleister-Verhältnis entsteht, müssen beispielsweise verständliche Informationen über die Leistungen fließen. Das sei nicht anders als beim Bäcker, wurde diskutiert. Dort wollten Kund:innen ganz selbstverständlich wissen, worin der Unterschied zwischen den Produkten liegt und was darin enthalten ist. Nur wer sich als Kund:in begreift und nicht nur als Empfänger:in, wird auch nach solchen Informationen fragen.

Selbstbewusst Rechte wahrnehmen

In der Gesprächsrunde machten die Evaluator:innen von GUT GEFRAGT deutlich, dass mit dem Begriff eine ganz andere Haltung verbunden ist: Kund:innen dürfen nachfragen, Kritik üben, Wünsche äußern, Angebote vergleichen, auswählen und vertragliche Leistungen einfordern. Schlicht: Sie dürfen selbstbewusst Ihre Rechte wahrnehmen!

Das Gespräch zeichnete die HAW-Professorin auf. Daraus soll nun ein Podcast entstehen und in Seminaren zu sozialer Arbeit eingesetzt werden.

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