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GUT GEFRAGT gGmbH

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Informativ und definitiv empfehlenswert!

Was steht eigentlich in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und im Bundesteilhabegesetz (BTHG)? Und was bedeuten die Richtlinien und Gesetze für Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen? Diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt des Kurses „Rechte von Menschen mit Behinderung“, einem Angebot aus dem Bildungsprogramm „Starke Beiräte“. 5 Wohnbeirät:innen nahmen am 14. Dezember daran teil. Sie lernten von und mit Expert:innen mit Behinderung – und das hat sie begeistert.

Viele Übungen und Gruppenarbeiten

„Starke Beiräte“ ist ein Training auf Peer-Ebene. Das heißt, Inhalte und Lernformate wurden gemeinsam mit Fachkräften mit Behinderung entwickelt, zudem wirken sie bei Moderation und Leitung der Bildungseinheiten mit. Den Kurs „Rechte von Menschen mit Behinderung“ haben unsere Peer-Expertinnen Lena Geske und Ninja Junge mit unserer Assistentin Anja Schulz durchgeführt. Der Kurs ist didaktisch auf Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen ausgerichtet. Viele Übungen und Kleingruppenarbeiten sorgen für Interaktion und intensive Beschäftigung mit den komplexen juristischen Texten.

Zunächst visualisierten unsere Expertinnen gemeinsam mit den Beiräten an einer Stellwand, wie die Gesetze zusammenhängen und was sie bedeuten. In kleinen Gruppen wurden Begriffe wie Personenzentrierung und Sozialraumorientierung besprochen und Ideen gesammelt, wie diese Prinzipien des BTHG umgesetzt werden (können). Insbesondere Barrierefreiheit und Mobilität waren für die von Barrieren selbst betroffenen Teilnehmenden entscheidende Voraussetzungen für Teilhabe und Gleichstellung. „Vor allem die Visualisierung der Rechte und das gemeinsame Nachdenken über verschiedene Themen kamen sehr gut bei den Beiräten an“, sagt Peer-Expertin Ninja Junge. „Ich hatte den Eindruck, dass alle Teilnehmer sehr motiviert waren und richtig Lust hatten, etwas Neues zu lernen.“

BTHG-Umsetzung in der Kritik

Immer wieder entstanden im Kursverlauf lebhafte Diskussionen, in denen die Beiräte feststellten: Der Lebensalltag von Menschen mit Behinderung weicht immer noch stark von den im BTHG festgeschriebenen Rechten ab. Die Umsetzung des Gesetzestextes ließe noch stark zu wünschen übrig, war der allgemeine Tenor. „Gerade deshalb ist der Kurs so wichtig“, sagt „Starke Beiräte“-Leiterin Julia Iden. „Wir möchten die Beiräte darin bestärken, ihre Rechte einzufordern, damit dem BTHG Folge geleistet wird. Die Teilnehmenden sollen sensibilisiert werden zu erkennen, wo Rechte für Menschen mit Behinderung noch nicht respektiert werden und wie sie sich als Interessenvertretung für die Einhaltung stark machen können.“

Nach dem Kurs haben wir die Teilnehmenden um Ihre Meinung gegeben. Das ist eine Auswahl Ihrer Rückmeldungen zum Kurs:

  • Die Expertinnen konnten die Inhalte sehr gut und deutlich erklären.
  • Ich würde den Kurs definitiv anderen Beiräten weiterempfehlen.
  • Die Moderation hat mir besonders gut gefallen.
  • Für das nächste Mal wünsche ich mir, dass es genauso informativ weitergeht.

Weitere Kurstermine

Der Kurs „Rechte von Menschen mit Behinderung“ findet auch an diesen Terminen statt:

  • Mittwoch, 24. Januar
  • Donnerstag, 7. März
  • Dienstag, 14. Mai

Für eine Gruppe von 5 bis 10 Beiratsmitgliedern kann der Kurs auch individuell gebucht werden – entweder im großen Veranstaltungsraum von GUT GEFRAGT oder vor Ort im Assistenzangebot des Beirates.

Das Bildungsprogramm „Starke Beiräte“ besteht aus insgesamt 7 Bausteinen. Es basiert auf dem gleichnamigen Pilotprojekt, insbesondere die Kurse wurden jedoch stark überarbeitet.

Weitere Informationen und die Anmeldung zu "Starke Beiräte" finden Sie hier.

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