Zum Hauptinhalt springen
Logo: GUT GEFRAGT Hamburg - Zur Startseite
GUT GEFRAGT gGmbH

Nachricht

Der Arbeitsmarkt soll inklusiver werden

Bei GUT GEFRAGT arbeiten zu über 50 Prozent Menschen mit Behinderung – ein ungewöhnlich hoher Schnitt. Viele Arbeitgeber zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, als Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ soll künftig dafür sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Nach der Verabschiedung des Bundestages hat jetzt auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten, einzelne Vorschriften sogar schon früher.

Wir leben Inklusion

Für GUT GEFRAGT gehört Inklusion schon seit der Gründung zum Unternehmensalltag. Wir beschäftigen Evaluations-Fachkräfte, deren Behinderung nicht nur Grundvoraussetzung sondern zugleich Expertise für ihre Tätigkeit ist. Sie sind – wie alle anderen Beschäftigten – fest auf dem ersten Arbeitsmarkt angestellt und erhalten Tarifgehälter. „Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zu Normalisierung und Empowerment“, sagt Janina Bernhardt, Betriebsleiterin von GUT GEFRAGT. „Wir möchten als barrierefreier Arbeitgeber Vorbild sein und den gesellschaftlichen Wandel voranbringen. Deshalb schaffen wir einen Rahmen, in dem alle unsere Mitarbeiter:innen uneingeschränkt arbeiten und ihre Fähigkeiten einbringen können, ob mit oder ohne Behinderung.“

Menschen mit Behinderung oft hoch qualifiziert

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Angesichts des Fachkräftemangels erscheint es auch mehr als sinnvoll, Menschen mit Beeinträchtigungen noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. „Um das zu ändern machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver“, warb er für das neue Gesetz.

Diese Maßnahmen kommen:

Höhere Ausgleichsabgabe:
Unternehmen mit mindestens 20 Angestellten sind gesetzlich verpflichtet, zu wenigstens 5 Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 SGB IX). Wer diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, muss ab 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen als bisher.

Gezielte Verwendung:
Künftig sollen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe vollständig für die Förderung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden und nicht mehr für Einrichtungen wie Werkstätten.

Schnellere Bewilligungen:
Anträge für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes gelten künftig als genehmigt, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von 6 Wochen über sie entscheidet.

Budget für Arbeit:
Die Deckelung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit wird aufgehoben. Dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiver, Menschen mit Behinderung einzustellen. Das Budget für Arbeit umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten.

Sachverständigenbeirat:
Der Sachverständigenbeirat „Versorgungsmedizinische Begutachtung“ berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Künftig sollen im Beirat Menschen mit Behinderung als Expert:innen stärker einbezogen werden. Der Beirat wirkt z.B. daran mit, die versorgungsmedizinischen Grundsätze weiterzuentwickeln, die bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht verbindlich angewendet werden müssen.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung.

Zurück