Mitarbeiterbefragungen bei sozialen Dienstleistern
Mitarbeiter:innenbefragungen Prozesse verbessern, Zufriedenheit steigern

Anbieter von Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen sind gesetzlich dazu verpflichtet (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz), ihre Mitarbeiter:innen alle 2 Jahre zu ihrer Zufriedenheit zu befragen und sie über das Ergebnis zu informieren. Dabei geht es um die Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsprozessen und -bedingungen. Die Erhebung muss schriftlich, anonym und mit einem einheitlichen Fragebogen erfolgen.
GUT GEFRAGT ist spezialisiert auf die Evaluation sozialer Dienstleistungen und übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie. Dabei richten wir uns nach den Regelungen der Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung. Den dort vorgegebenen Bogen zur Beschäftigtenbefragung ergänzen wir gerne nach Absprache mit Ihnen mit weiterführenden Fragestellungen.
Konkrete Hinweise zur Prozessoptimierung
Alternativ entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Befragungen Ihrer Mitarbeiter:innen. Dabei nehmen wir die Prozesse Ihres Arbeitsalltages aus einem unabhängigen Blickwinkel unter die Lupe. Strukturelle Stärken und Schwächen werden deutlich. Sie erhalten konkrete Anregungen, um Ihre Abläufe und Dienstleistungen zu verbessern. Das kommt Unternehmensführung, Belegschaft und Kund:innen der Assistenzangebote gleichermaßen zugute.
Sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Ihr Kontakt

Janina Bernhardt
Betriebsleitung
T: +49 (0)40 / 85 59 99 301
janina.bernhardt@
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Weitere Informationen zu Mitarbeiter:innenbefragungen finden Sie in unserem Produktblatt:
Mitarbeiter:innenbefragungen: Unsere Leistungen
Vorbereitung und Befragung
- Ausarbeiten einer Evaluation, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
- Einbeziehen der Zielgruppe: Gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen, der Unternehmensleitung und Vertretern der Kund:innen Ihres Assistenzangebots bestimmen wir die Fragen und Themen der Erhebung.
- Festlegen von Qualitätsstandards: Zusammen mit den Beteiligten definieren wir die maßgeblichen Qualitätskriterien und stecken Soll-Rahmen für die Ergebnisse ab.
- Einzelbefragung der Mitarbeiter:innen: Die Evaluation erfolgt nach objektivierten Kriterien und mit einem standardisierten Fragebogen
- als Videokonferenz (inklusive Bereitstellung der Technik),
- telefonisch oder
- als Online-Befragung.
- Unabhängige Datenerfassung mit freiwilliger und anonymer Teilnahme.
Ergebnisse und Weiterentwicklung
- Auswertung über unsere firmeneigene Datenbank.
- Aufarbeitung der Ergebnisse als vergleichbare Daten, die Sie mit Ihrem selbst definierten Soll in Relation setzen können.
- Erstellen einer Ergebnismappe mit der detaillierten Auswertung aller Fragen: Sie erhalten wichtige unternehmerische Informationen zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Leistungen.
- Gemeinsame Ergebnispräsentation vor Führungskräften, Mitarbeiter:innen und Kund:innen.
- Leitung und Moderation von Workshops zur Qualitätsentwicklung: Die Teilnehmer:innen erarbeiten auf Basis der Auswertung Verbesserungsmaßnahmen zu 2 bis 3 Fragestellungen der Evaluation.